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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Altshausen findest du hier .
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Die Taucherstaffel Weller wurde 1980 durch Erich Heiß und Franz Raisle aus den Reihen der Rettungsschwimmer heraus gegründet. Seit 1980 ist die DLRG Altshausen ein Teil des Wasserrettungsdienstes im Landkreis Ravensburg.
In den Anfangszeiten erfolgte die Alarmierung über das Telefon. Seit 1992 wird die Taucherstaffel Weller über Meldeempfänger von der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Ravensburg alarmiert.
Durch die vielseitige Ausbildung der meisten Einsatztaucher in der Taucherstaffel Weller stellt sie eine schlagkräftige multifunktionelle Einsatzeinheit dar.
Diese Aufgaben werden durch die einzelnen DLRG-Bezirke wahrgenommen.
In Strand-, Frei- und Hallenbädern des Landes übernehmen die Ortsgruppen den so genannten Rettungswachdienst in Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Die hoch motivierten, gut ausgebildeten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der größten deutschen Wasser-Rettungsorganisation sind ganzjährig einsatzbereit.
Sie verfügen über Spezialausbildungen, so z.B. als DLRG-Sanitäter, als Bootsführer, Einsatztaucher oder Einsatz- und Wachleiter und investieren viele hundert Stunden jährlich uneigennützig für die Sicherheit von Wassersportlern, Urlaubs- und Badegästen.
Die Einsatzgruppe, Taucherstaffel Weller, ist eine eigenständige Einsatzgruppe mit einem eigenen Einsatzgebiet. Dieses erstreckt sich von Altshausen über Aulendorf bis Bad Waldsee, über Ebenweiler bis Fronreute und Wilhelmsdorf.
Bei größeren Einsätzen wird die Einsatzgruppe Taucherstaffel Weller im gesamten Landkreis oder auch über die Landkreisgrenzen hinaus eingesetzt.
Rettungsdienstgesetz des Landes Baden-Württemberg
Das Rettungsdienstgesetz (RDG) des Landes Baden-Württemberg regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten für den Wasser-Rettungsdienst im Lande.
Nach § 2, 1 RDG ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen; die Durchführung des Wasser-Rettungsdienstes wurde den Landesverbänden Württemberg und Baden aufgrund einer Vereinbarung übertragen.
Die DLRG-Bezirke organisieren den Wasser-Rettungsdienst und führen ihn mit ihren Ortsgruppen durch. Näheres regeln die Bereichsausschüsse für den Rettungsdienst in den jeweiligen Rettungsdienst-Bereichen. Dort wird auch über die Benutzungsentgelte der Kostenträger (Krankenkassen) verhandelt.
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